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Umwelt- und Naturschutz flächendeckend
Fakten:
Welche Meinung haben Sie dazu? Ergeben sich die vielen Beschränkungen einfach aus der geographischen Lage und müssen eben hingenommen werden? Sollten wir als Stadt einen finanziellen Ausgleich für die zum Teil kostenintensiven Schutzmaßnahmen einfordern?
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Wir Schottener sind alle Umwelt- und Naturschützer, könnte man sagen.
Zugegeben, diese Aussage ist sehr pauschal. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger leisten aktive Beiträge für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, indem sie ihr Verhalten entsprechend ändern. Sie bevorzugen zum Beispiel beim Einkauf regionale Produkte und vermeiden Verpackungsmüll. Manche sparen bewusst Energie ein und lassen auch mal das Auto stehen.
Warum sind praktisch alle Schottener Bürgerinnen und Bürger Umwelt- und Naturschützer?
Im Alltag nehmen wir so gut wie keine Notiz davon, aber es gibt in unserer Großgemeinde keinen Quadratmeter, egal ob im privaten oder öffentlichen Besitz, der nicht von irgendwelchen Auflagen und Beschränkungen betroffen wäre, die Auswirkungen auf uns alle haben! Unsere Großgemeinde erstreckt sich über immerhin rund 133 km². Damit liegen wir unter den 422 Hessischen Kommunen auf Platz 5 hinter Frankfurt, Wiesbaden, dem neuen Zusammenschluss Oberzent und Schlitz! Die Fläche von Gießen ist übrigens nur etwa halb so groß wie die von Schotten. Die vielen Beschränkungen ergeben sich aus unserer besonderen geografischen Lage im Vogelsberg und entsprechenden Gesetzen und Richtlinien. Es geht um Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Wasserschutzgebiete und Vogelschutzgebiete. Legt man alle Schutzgebiete übereinader, befindet sich die gesamte Großgemeinde im Einzugsbereich irgend eines Schutzgebietes, wie die folgende Karte zeigt (das „Durcheinander“ löst sich weiter unten auf, wo wir die Karten im einzelnen darstellen):
Die Schutzgebiete im einzelnen:
1. Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft nötig ist. Hier darf nichts zerstört, gestört oder verändert werden.
Die violetten Bereiche auf dieser Karte stellen die Naturschutzgebiete in unserer Großgemeinde dar.
2. FFH-Gebiete
FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen. FFH-Gebiete sind ein Teil des Natura-2000-Netzwerkes.
Diese Karte zeigt die FFH-Gebiete in der Großgemeinde.
3. Wasserschutzgebiete
Selbstverständlich werden Bereiche, in denen Trinkwasser gewonnen wird, besonders geschützt, damit möglichst keine Verunreinigungen vorkommen können. Um die Förderstellen herum werden drei Schutzzonen eingerichtet, in denen es unterschiedlich strenge Auflagen gibt:
Wasserschutzzone I – Fassungsbereich
Die Schutzzone I schützt die eigentliche Fassungsanlage (Brunnen) im Nahbereich und hat in der Regel einen Radius von mindestens 10 m. Hier ist das Betreten für Unbefugte verboten.
Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet
Vom Rand der engeren Schutzzone soll die Fließzeit zu den Brunnen mindestens 50 Tage betragen, um Trinkwasser vor bakteriellen Verunreinigungen zu schützen. In diesem Bereich gibt es strenge Beschränkungen fürs Bauen, für die Landwirtschaft, für den Tourismus usw.
Wasserschutzzone III – Weiteres Schutzgebiet
Hier gelten Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen wie:
Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden Stoffen, Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Massentierhaltung, Kläranlagen usw.
Die kleinen roten Punkte sind die Zonen I, die blauen Flächen die Schutzzonen II und die gelben Flächen stellen die Schutzzonen III dar.
Unsere Großgemeinde ist von weiteren Schutzgebieten betroffen, die sich aus den OVAG-Brunnen und den Heilquellen von Bad-Salzhausen und Herbstein ergeben.
Das alles bedeutet, dass überall in der Großgemeinde das Grundwasser geschützt werden muss. Insbesondere muss auch das viele Kilometer lange Kanalnetz sehr kostenintensiv immer wieder überprüft und instand gehalten werden. Hierzu gibt es in der „Abwassereigenkontrollverordnung“ (EKVO) strenge gesetzliche Auflagen.
Die Karte zeigt die verschiedenen Schutzbereiche und enthält Erläuterungen.
4. Vogelschutzgebiete
Der größte Teil der Fläche der Großgemeinde Schotten ist als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Hier sind wildlebende Vögel unter besonderen Schutz gestellt. Die Flächen sind auf dieser Karte markiert.
Quellenangabe:
Alle Karten und Grafiken sind über das Hess. Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie öffentlich zugänglich (www.hlnug.de)